1. Geltungsbereich
Unsere Lieferungen und sonstigen Leistungen gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie gegenüber öffentlich rechtlichen Sondervermögen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen, auch wenn wir abweichenden Einkaufsbedingungen des Bestellers, die wir hiermit ausdrücklich ablehnen, nicht im Einzelfall widersprochen haben. Spätestens mit der Annahme unserer Waren oder sonstiger Leistungen gelten die Verkaufsbedingungen durch den Besteller, selbst im Falle seines Vorangegangenen Widerspruchs, als vorbehaltlos angenommen. Abweichungen von unseren Verkauf- und Lieferbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen vorherigen Einwilligung für jeden einzelnen Vertrag.
2. Angebot
Auskünfte und Beratung Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Alle mündlichen und schriftlichen Angaben über Einigung und Anwendungsmöglichkeiten unserer Waren erfolgen mit bestem Wissen. Sie stellen jedoch nur unsere Erfahrungswerte dar, die regelmäßig nicht als zugesichert gelten: sie begründen keine Ansprüche gegen uns. Der Besteller wird insbesondere nicht davon befreit, sich selbst durch eigene Prüfung von der Einigung der Ware für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen.
An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Mustern sowie sonstigen Informationen und Unterlagen behalten wir uns die Eigentums- sowie Nutzungs- und Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und nur für die Vertragsverhandlungen genutzt werden. Das Urheberrecht verbleibt uns. Soweit uns der Auftrag nicht erteilt wird, sind die Informationen unverzüglich zurückzugeben.
Bei allen Angeboten ist der Zwischenverkauf vorbehalten.
3. Preise
Sofern gemäß Auftragsbestätigung keine Preise vereinbart wurden, gelten unsere Verkaufspreise am Tag der Lieferung oder Leistung, zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise verstehen sich, soweit nichts anderes geregelt worden ist, bei der Warenlieferung ab Lieferwerk oder Lager, ausschließlich Fracht, Frachtnebenkosten, Zoll, Steuern und Verpackungen. Ist eine frachtfreie Warenlieferung zugesagt, gilt diese frachtfrei an die Empfangsstation des Abnehmers, ausschließlich Rollgeld. Mehrkosten aufgrund einer vom Abnehmer gewünschten besonderen Versandart (z.B. Expressgut, Eilgut, Luftfracht) gehen zu dessen Lasten.
4. Versand und Gefahrübertragung
Der Versand erfolgt stets auf Gefahr und, falls nichts anderes vereinbart worden ist, auf Kosten des Bestellers. Mit der Auslieferung der Ware an das Beförderungsunternehmen, spätestens mit Verlassen unseres Werkes oder Lagers, bei Streckengeschäften des Werkes oder Lagers unseres Vorlieferanten, geht Gefahr, auch bei Franko-, Fob- oder Cif-Geschäften, auf den Besteller über. Der Abnehmer ist verpflichtet, die Ware nach ihrer Ablieferung unverzüglich auf ihre Vollständigkeit und erkennbaren Mängel zu überprüfen und uns Verluste oder Schäden ohne schuldhaftes Zögern anzuzeigen. Abweichungen bzw. Mängel müssen auf den Lieferpapieren vermerkt werden, damit eine Reklamation anerkannt werden kann.
5. Lieferung
Die gemäß Auftragsbestätigung vereinbarten Liefertermine und Lieferfristen bezeichnen regelmäßig das voraussichtliche Lieferdatum (ab Werk), um dessen Einhaltung wir bemüht sein werden. Liefertermine und Lieferfristen beginnen frühestens mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Der Beginn der Laufzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung etwaiger Mitwirkungspflichten des Bestellers (Freigaben, Dokumente, Zeichnungen, Anzahlungen) voraus. Aufträge können mit Mengenabweichungen bis zu +/- 10% bei Sonderan-fertigungen bis zu +/- 20% ausgeliefert werden. Es bleibt uns vorbehalten, Teillieferungen vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint; Teillieferungen stellen keine Mängel dar.
Bei Nichteinhaltung einer darüber hinaus schriftlich zugesagten Lieferfrist ist der Besteller berechtigt, uns schriftlich eine angemessene Frist zur Lieferung/Leistung zu setzen. Wird die Lieferfrist bis zum Ablauf dieser Frist nicht erfüllt, so hat der Besteller das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Die Lieferung ist rechtzeitig erfolgt, sobald die Ware vor Ablauf der Frist unser Werk oder Lager oder vereinbarungsgemäß das unseres Vorlieferanten verlassen hat.
Von uns nicht zu vertretende Umstände oder Ereignisse (höhere Gewalt), welche die Lieferung unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, z.B. Verkehrs- und Betriebsstörungen, Rohstoff- oder Energiemangel, Streik oder Aussperrungen, befreien uns, auch wenn Sie bei unserem Vorlieferanten eintreten, für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit von der Lieferverpflichtung. Wir werden den Besteller unverzüglich benachrichtigen, wenn ein Fall höherer Gewalt nicht in angemessener Zeit beendet ist, sind wir berechtigt, ohne eine Verpflichtung ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind für den Besteller in diesem Fall ausgeschlossen.
Lehnt der Besteller die Lieferung auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist ab, können wir von unseren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangen wir Schadensersatz, so beträgt dieser 25 % des Kaufpreises. Die Berechnung höherer Kosten bleibt uns bei Nachweis vorbehalten. Der Besteller ist berechtigt nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich niedrigerer Höhe als in Höhe der Pauschale entstanden ist.
6. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns der Engels Behältertechnik GmbH, An der Trave 17a, 23923 Selmsdorf, Telefon: 038823 55 97 0, Fax: 038823 55 97 19, E-Mail: [email protected] mittels einer schriftlichen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an Engels Logistik BV, Boven Zijde 9, NL-5626 EB Eindhoven zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
7. Zahlungen
Alle Zahlungen sind ausschließlich zu leisen an die Engels Behältertechnik GmbH, 23923 Selmsdorf. Die Rechnungsbeträge sind sofort ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart und von uns schriftlich bestätigt wurde.
Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages zu unserer vorbehaltlosen Verfügung an. Zahlungen an unsere Außendienstmitarbeiter gelten nur bei Vorlage einer schriftlichen Inkassovollmacht als Erfüllung. Schecks nehmen wir nur erfüllungshalber an. Zahlungen durch Wechsel nehmen wir nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung an. Die Zahlung gilt erst nach der Wechseleinlösung als erfolgt.
Bei der Überschreitung der Zahlungsfrist oder nicht vollständiger Zahlung gerät der Besteller in Verzug. Wir sind, unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, ab Eintritt des Verzuges Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über den Basiszinssatz der EZB zu verlangen. Befindet sich der Besteller in Zahlungsverzug oder entstehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, sind wir befugt, alle Forderungen gegen ihn sofort fällig zu stellen und/oder Sicherheitsleistungen auch schon vor Belieferung bzw. Leistungserbringung zu verlangen, noch ausstehende Lieferungen auf diesen sowie anderen Verträgen ganz oder teilweise zurückzuhalten oder aber von den bestehenden Verträgen zurückzutreten.
Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtkräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder nur wegen solcher Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Ist der Besteller Kaufmann, bedarf die Geltendmachung eines Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrechts unserer vorherigen schriftlichen Einwilligung.
8. Eigentumsrecht
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und aller bestehenden oder zukünftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller unser Eigentum. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern, solang er seinen Vertragspflichten uns gegenüber nachkommt. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung ist ihm nicht gestattet; jeden Eingriff in unsere Eigentumsrechte hat er uns unverzüglich mitzuteilen. Erfüllt der Besteller seine Vertragspflichten uns gegenüber nicht, sind wir im Übrigen befugt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen; der Besteller hat insoweit kein Recht zum Besitz.
Der Besteller tritt bereits mit Kauf der Vorbehaltsware die aus ihrer Weiterveräußerung erwachsenden Forderungen gegen seine Kunden einschließlich aller Nebenrechte an uns ab. Er bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung seiner an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Der Besteller ist verpflichtet, uns auf Verlangen die Höhe seiner Forderungen und die Namen der Drittschuldner mitzuteilen.
Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware gelten wir als Hersteller und erwerben Eigentum an der neuen Sache, ohne dass dem Besteller aus diesem Rechtsübergang Ansprüche erwachsen. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwerben wir Miteigentum an der hergestellten Sache im Verhältnis des Bruttorechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem der anderen Materialien.
Ist im Falle einer Verbindung, Vermischung oder Vermengung mit einer anderen Sache diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache im Umfang des Bruttoberechnungswertes der Vorbehaltsware an uns über.
Übersteigt der Wert der uns übertragenden Sicherheiten unsere gesamten Forderungen gegen den Besteller um mehr als zehn von hundert, sind wir auf Verlangen des Bestellers verpflichtet, die Sicherungsrechte nach unserer Wahl freizugeben.
9. Gewährleistung
Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel, Falschlieferungen oder beachtlicher Mengenabweichungen sind auf den Frachtpapieren zu vermerken und uns unverzüglich, spätestens 7 Tage nach Ablieferung der Ware, schriftlich mitzuteilen. Verborgene Mängel der Ware müssen unverzüglich nach Ihrer Entdeckung schriftlich gerügt werden.
In beiden Fällen verjähren, soweit nicht anders vereinbart, alle Mangelansprüche 12 Monate nach Gefahrenübergang. Bei Vorliegen eines Sachmangels steht dem Besteller nach unserer Wahl das Recht auf Nacherfüllung durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung zu. Fehlmengen werden nachgeliefert. Nach dreimaligem Misslingen der Nacherfüllung steht dem Käufer ein Recht auf Rücktritt oder Minderung zu.
Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Käufers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
Ansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft können nur geltend gemacht werden, wenn im Einzelfall eine bestimmte Eigenschaft ausdrücklich und schriftlich durch uns zugesichert worden ist.
10. Haftung
Bei gesetzlich vorgeschriebener verschuldensunabhängiger Haftung (z.B. bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit eines Liefergegenstandes oder nach dem Produkthaftungsgesetz) und arglistigem Verschweigen von Mängeln haften wir unbeschränkt, ebenso bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Wir haften auch bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig sind, z.B. die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben. In diesen Fällen haften wir jedoch nicht bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Soweit nicht in Ziffer 5 sowie in Ziffer 9 etwas anderes geregelt ist, ist unsere Haftung ausgeschlossen.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen ist Selmsdorf.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf - CISG - findet keine Anwendung.
Gerichtsstand für alle aus Vertragsverhältnissen mit Kaufleuten im Sinne des Gesetzes entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Lübeck.
12. Schlussbestimmungen
Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Wir weisen darauf hin, dass wir Daten des Bestellers, die den Geschäftsverkehr mit ihm betreffen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten.